Am 4. Juli 2018 ist das EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft in Kraft getreten. Gegenstand des Legislativpaketes sind Novellierungen der wesentlichen abfallrechtlichen Regelungen. Dazu zählen neben der Abfallrahmenrichtlinie auch die Verpackungsrichtlinie, die Elektroaltgeräte-richtlinie, die Batterierichtlinie, die Alt-fahrzeugrichtlinie und die Deponierichtlinie. Der Umsetzungsprozess, der u. a. eine umfassende Novelle des Kreislaufwirtschafts-gesetzes vorsieht, wurde schon vom Bundesrat beschlossen und ist Ende Oktober in Kraft getreten. Um frühzeitig für die anstehenden Neuerungen gewappnet zu sein, werden in diesem Seminar die aktuellen Änderungen sowie die derzeit geplante nationale Umsetzung und deren Folgen für die Abfallwirtschaft vorgestellt und diskutiert.
- Erhöhung und Fortschreibung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie für das Recycling bestimmter Abfallströme
- Geändertes Berechnungsverfahren vorgenannter Quoten
- Ausweitung der Pflichten zur Getrenntsammlung von Abfällen
- Fortentwicklung der öffentlichen Beschaffung zu einer Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse
- Fortentwicklung der Instrumente der Abfallvermeidung
- Konkretisierung der Vorgaben zum Ende der Abfalleigenschaft
- Ausbau der Produktverantwortung insbesondere in Hinblick auf eine bessere Sensibilisierung der Verbraucher, die verursachergerechte Beteiligung an Kosten für die Reinigung der Umwelt sowie einen verstärkten Einsatz von Rezyklaten
- Erweiterung der Grundpflicht der Produktverantwortung zu einer „Obhutspflicht“ der Produktverantwortlichen für die von ihnen hergestellten und vertriebenen Erzeugnisse
Zielgruppe
Mitarbeiter in privaten und kommunalen Entsorgungsbetrieben, fachkundige Personen gemäß § 9 und § 11 Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung.