Der gesetzliche und praktische Rahmen für die Abfallwirtschaft ändert sich laufend, deswegen ist eine regelmäßige Fortbildung nicht nur sinnvoll, sondern gemäß §9 und § 11 EfbV für leitende und beaufsichtigende Personen von Entsorgungsfachbetrieben und gemäß § 4 und § 5 AbfEAV für Anzeige- und Erlaubnispflichtige vorgeschrieben. Dieses Seminar bietet nach erfolgreicher Teilnahme eine praktische Hilfestellung im Berufsalltag.
Die Inhalte werden ergänzt von den aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht. Das Seminar ist als Webinarreihe gestaltet und wird auf vier Nachmittage verteilt. Die Nachmittage können auch als Einzelseminare gebucht werden.
Es handelt sich hier um die Fortbildung (nach EfbV und AbfAEV), nicht um den Grundlehrgang.
- Das Neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Abfallrahmenrichtlinie
- Verpackungsrichtlinie
- Elektroaltgeräterichtlinie
- Batterierichtlinie
- Altfahrzeugrichtlinie
- Verpackungsgesetz
- Abfallverbringungsverordnung
- Deponieverordnung
480,- € zzgl. MwSt für die komplette Fortbildung.
210,- zzgl. MwSt./Nachmittag
Ab der Anmeldung eines 2. Teilnehmers aus Ihrem Unternehmen wird ein Rabatt von 5 % auf den netto Gesamtpreis gewährt. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen verbindlich an.
4x 4 Stunden
2020
29.11.2020 (Nachmittags)
26.11.2020 (Nachmittags)
01.12.2020 (Nachmittags)
10.12.2020 (Nachmittags)
2021
03.03.2021 (Nachmittags)
11.03.2021 (Nachmittags)
18.03.2021 (Nachmittags)
25.03.2021 (Nachmittags)
Die Veranstaltungen finden von 13:30-17:30 als Webinar statt.
Verantwortliche Personen in privaten und kommunalen Entsorgungsfachbetrieben, fachkundige Personen gemäß § 9 und § 11 Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung, Anzeige- und Erlaubnispflichtige gemäß § 4, § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
15 TN (Mindestteilnehmerzahl 8 TN)
Joost Bakker
Tel.: 0221-67772451
Mail: j.bakker@con-net.org