Das neue Batteriegesetzt wurde vor kurzem vom Bundestag verabschiedet. In Erwartung von der neuen EU Gesetzgebung, wurden mit der Novelle nur kleine Änderungen vorgenommen. Dennoch gibt es einige wichtige Unterschiede im Vergleich zum aktuellen Gesetz.
Nachdem kein gemeinsames Batterierücknahmesystem mehr auf dem Markt tätig ist, war es notwendig das Batteriegesetz neu zu formulieren. Die Novelle sieht ein Wettbewerbssystem der Rücknahmesysteme vor, dass die aktuelle Situation berücksichtigt. Auch die Zuständigkeit von der Stiftung EAR wird sich ändern. Das Sammelziel wird mit der Novelle nur leicht geändert. Zum Thema Lithium-Ionen Batterien macht die Novelle keinen neuen Vorgaben.
- Geänderte Rolle der Stiftung EAR
- Registrierung
- Angebote
- Neues Sammelziel
- Alternative Wege zum Erreichen des Sammelziels (“Quotensystem”)
- Kontroverse: Lithium-Ionen Batterien
- Berechnung der Mindestsammelquoten
Zielgruppe
Mitarbeiter von Batterierücknahmesysteme, Hersteller, Vertreiber und Zwischenhändler von Batterien, Mitarbeiter von öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern.