Anfang 2022 ist die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten. Grundlage dafür ist die EU RED II Richtlinie, welche zum Ziel hat, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern.

Anfang 2022 ist die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten. Grundlage dafür ist die EU RED II Richtlinie, welche zum Ziel hat, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern. Ein Teil der Verordnung wurde in Deutschland mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung umgesetzt. Die Verordnung regelt die Treibhausgaseinsparungen, die bei der Stromerzeugung erreicht werden sollen und welche Anforderungen an den Einsatz von Biomasse für Energieerzeugung gestellt werden.

Konkret hat die Verordnung Folgen für mehrere Biomassearten, von denen die Herkunft als nachhaltig bescheinigt werden muss. Zusätzlich zu den existierenden Vorgaben z. B. für Kraftstoffe, geht es mit der neuen Verordnung vor allem um Biomasse, die für die Gewinnung von Energie genutzt wird. Es handelt sich hier nicht nur um Biomasse aus der Land- oder Forstwirtschaft, sondern auch um die aus Abfall und Reststoffen.

Nur wenige Systeme der Zertifizierung von Biomasse waren beim Inkrafttreten der Verordnung in der Lage derartige Biomassearten zu zertifizieren. Mittlerweile hat sich die Zahl der zugelassenen Zertifizierungssysteme erhöht. Allerdings herrscht noch immer ein Mangel an Auditor*innen, welcher durch die Fristverlängerung bis Ende des Jahres noch nicht behoben wurde.

Die Lieferketten für die neuen Biomassearten, die für die Produktion von Energie genutzt werden sollen, unterscheiden sich teilweise sehr von den Lieferketten für Biomasse bzgl. Kraftstoffen. Ein weiteres Problem ist deshalb die Zertifizierung der Lieferkette vor der Energieproduktion. Dies wird teilweise behoben, in dem die Nachweisanforderungen an Abfälle niedriger sind als die für Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft. Dennoch werden komplexe Audits für Abfälle und Reststoffe, aufgrund der Sammelstrukturen und der Vielzahl von Akteuren in der Lieferkette, die Norm werden.

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