Das neue Batteriegesetz wurde vor kurzem vom Bundestag verabschiedet (03.11.2020). In Erwartung von der neuen EU Gesetzgebung, wurden mit der Novelle nur kleine Änderungen vorgenommen. Dennoch gibt es einige wichtige Unterschiede im Vergleich zum aktuellen Gesetz.

Nachdem kein gemeinsames Batterierücknahmesystem mehr auf dem Markt tätig ist, war es notwendig das Batteriegesetz neu zu formulieren. Die Novelle sieht ein Wettbewerbssystem der Rücknahmesysteme vor, dass die aktuelle Situation berücksichtigt. Auch die Zuständigkeit von der Stiftung EAR wird sich ändern. Das Sammelziel wird mit der Novelle nur leicht geändert. Zum Thema Lithium-Ionen Batterien macht die Novelle keinen neuen Vorgaben.

Stärkere Einbindung der Stiftung EAR
Zukünftig soll die Stiftung EAR vom Umweltbundesamt beliehen werden und für die Genehmigung und Registrierung der neuen Rücknahmesysteme verantwortlich sein. Zudem wird sie befugt sein Maßnehmen zu nehmen, wenn unter dem neuen Wettbewerbssystem herstellereigene Rücknahmesysteme nur Sammelstellen anfahren, die gut gelegen sind und hohe Rücknahmemengen haben und weniger effizient gelegene Sammelstellen nicht anfahren.

Erreichung der Sammelziele
Jedes Rücknahmesystem ist verpflichtet das gesetzlich vorgegebene Sammelziel zu erreichen. Dazu sollten die die Rücknahmesysteme die Möglichkeit bekommen, zurückgenommen Mengen von anderen Rücknahmesystemen abzukaufen. Das neue Sammelziel wird mit der Novelle auf 50% gesetzt. Der Handel und die Bundesregierung möchten mit dem, von manchen als zu niedrig bemängeltem Sammelziel der demnächst zu erwartenden europäischen Gesetzgebung abwarten.

Inkrafttreten
Wenn das Gesetz erfolgreich im Bundesrat verabschiedet wird, treten die Änderungen am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

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