Die umfassende Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist Ende Oktober 2020 in Kraft getreten. Sie basiert auf dem am 4. Juli 2018 in Kraft getretenen EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft.

Gegenstand des Legislativpaketes sind Novellierungen der wesentlichen abfallrechtlichen Regelungen. Dazu zählen neben der Abfallrahmenrichtlinie auch die Verpackungsrichtlinie, die Elektroaltgeräte-richtlinie, die Batterierichtlinie, die Alt-Fahrzeugrichtlinie und die Deponierichtlinie. Der Umsetzungsprozess, der u. a. eine umfassende Novelle des Kreislaufwirtschafts-gesetzes vorsieht, wurde schon vom Bundesrat beschlossen und ist Ende Oktober in Kraft getreten.
Die Novelle sieht viele Änderungen vor. Die wichtigste sind:

  • Erhöhung und Fortschreibung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie für das Recycling bestimmter Abfallströme
  • Geändertes Berechnungsverfahren vorgenannter Quoten
  • Ausweitung der Pflichten zur Getrenntsammlung von Abfällen
  • Fortentwicklung der öffentlichen Beschaffung zu einer Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse
  • Fortentwicklung der Instrumente der Abfallvermeidung
  • Konkretisierung der Vorgaben zum Ende der Abfalleigenschaft
  • Ausbau der Produktverantwortung insbesondere in Hinblick auf eine bessere Sensibilisierung der Verbraucher, die verursachergerechte Beteiligung an Kosten für die Reinigung der Umwelt sowie einen verstärkten Einsatz von Rezyklaten
  • Erweiterung der Grundpflicht der Produktverantwortung zu einer „Obhutspflicht“ der Produktverantwortlichen für die von ihnen hergestellten und vertriebenen Erzeugnisse

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