Gegenstand des Legislativpaketes sind Novellierungen der wesentlichen abfallrechtlichen Regelungen. Dazu zählen neben der Abfallrahmenrichtlinie auch die Verpackungsrichtlinie, die Elektroaltgeräte-richtlinie, die Batterierichtlinie, die Alt-Fahrzeugrichtlinie und die Deponierichtlinie. Der Umsetzungsprozess, der u. a. eine umfassende Novelle des Kreislaufwirtschafts-gesetzes vorsieht, wurde schon vom Bundesrat beschlossen und ist Ende Oktober in Kraft getreten.
Die Novelle sieht viele Änderungen vor. Die wichtigste sind:
- Erhöhung und Fortschreibung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie für das Recycling bestimmter Abfallströme
- Geändertes Berechnungsverfahren vorgenannter Quoten
- Ausweitung der Pflichten zur Getrenntsammlung von Abfällen
- Fortentwicklung der öffentlichen Beschaffung zu einer Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse
- Fortentwicklung der Instrumente der Abfallvermeidung
- Konkretisierung der Vorgaben zum Ende der Abfalleigenschaft
- Ausbau der Produktverantwortung insbesondere in Hinblick auf eine bessere Sensibilisierung der Verbraucher, die verursachergerechte Beteiligung an Kosten für die Reinigung der Umwelt sowie einen verstärkten Einsatz von Rezyklaten
- Erweiterung der Grundpflicht der Produktverantwortung zu einer „Obhutspflicht“ der Produktverantwortlichen für die von ihnen hergestellten und vertriebenen Erzeugnisse
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